Tomás Santillán nennt neben einem aktuellen 1€-Jobber auch einen ausgeschiedenen Mitarbeiter, welcher mit seiner Aussage klar belegt, dass Plakatarbeiten von 1-Euro-Jobbern ausgeführt werden.
Beide waren an diesen allgemeinen Plakatarbeiten beteiligt und bestätigen den Einsatz von 1€-Jobbern für kommerzielle Plakataufträge. Auch in Gesprächen vor dem Betriebsgelände gaben feste
Mitarbeiter der GL Service gGmbH zu, dass 1-Euro-Jobber für Plakatarbeiten eingesetzt werden.
Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen 1€-Jobber jedoch nur zu Arbeiten gezwungen werden, welche im öffentlichen Interesse sind und dessen Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Wahlplakate oder
kommerzielle Plakate erfüllen diese Norm eindeutig nicht. Der Einsatz von 1€-Jobbern für Plakatarbeiten, ob kommerziell oder für Wahlwerbung, ist eindeutig illegal.
Im August wurde der Presse von der Geschäftsführung der GL Service gGmbH und der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass nur sogenannte „sozialversicherte“ Mitarbeiter aus der Qualifizierungsmaßnahme
„Sofort-Aktiv“ Plakatarbeiten durchführen würden. Dabei handelt es sich um ehemals Erwerbslose, die in zwei Monaten durch die GL Service gGmbH für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden sollen. In
diesen zwei Monaten müssen die Betroffenen Müll und Laub aufsammeln, Plakate aufgehängt oder lernen wie man unter Windows XP einen Ordner anlegt.
Nach Aussage von der Geschäftsführung der GL Service gGmbH werden in den sogenannten „Qualifizierungsmaßnahmen“ keine Langzeitarbeitslosen eingestellt, sondern nur Erwerbslose, die erst
kurzfristig in HartzIV sind und denen so bessere Vermittlungschancen versprochen werden.
Nach Auffassung der LINKEN bringt der Einsatz von Mitarbeitern von „Sofort-Aktiv“ zum Papiersammeln oder zum Plakatkleben keinen Erwerbslosen weiter und macht diese auch nicht fit für den
Arbeitsmarkt. So würden die Hoffnungen von Arbeitssuchenden schamlos ausgenutzt. Diese Arbeitsweise des City-Service sei nicht der Sinn von gesetzlich geregelten Qualifizierungsmaßnahmen und
damit grob rechtswidrig.
Die Rechtslage für 1€-Jobber ist in diesem Fall noch eindeutiger. Kommerzielle Plakatierung oder Wahlwerbung erfüllt eindeutig nicht die Kriterien der Vorgaben des Sozialgesetzbuch SGB III, in
dem die möglichen Arbeiten für 1-Euro-Jobs definiert sind als Arbeiten im öffentliche Interesse dessen Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient (§ 261 Abs. 3 SGB III). Das Vorkleben, Aufhängen und
demontieren von kommerziellen Plakaten oder Wahlplakaten ist keine Tätigkeit, welche im gemeinnützigen Interesse ist. Auch Arbeiten, ob Anstreichen, Küchenhilfe, Umzüge oder Laub einsammeln durch
1-Euro-Jobber ausführen zu lassen ist nach Auffassung der LINKEN rechtswidrig und entspricht nicht den Vorgaben des Sozialgesetzbuch SGB III, in dem die möglichen Arbeiten für 1-Euro-Jobs
definiert sind als Arbeiten, die „zusätzlich“ sein müssen und reguläre Jobs nicht verdrängt werden sollen (§ 261 Abs. 2 SGB III). So würden reguläre Arbeitsplätze bei anderen lokalen
Unternehmen vernichtet.
Auch die Bundestagsabgeordnete und Spitzenkandidatin der LINKEN zur Bundestagswahl in NRW Ulla Lötzer kommentierte im August die Zustände bei der GL Service gGmbh mit deutlicher Kritik.
Ungeachtet dieser Kritik hat die GL-Service gGmbH ihre Praxis offensichtlich nicht geändert, sondern lässt weiterhin 1€-Jobber an Plakatarbeiten mitwirken, wie ein betroffener Zeuge belegen kann.
Über diese Frechheit der GL-Service gGmbH ist Claudius Cassemayer, Kreissprecher für DIE LINKE. und zukünftiges Kreistagsmitglied, besonders empört. „Obwohl wir öffentlich gegen die
rechtswidrigen Zustände protestiert haben, wurde immer wieder behauptet, DIE LINKE. würde lügen und 1€-Jobber würden keine Plakate montieren. Selbst gegenüber dem städtischen Kontrollorgan des
Stadtrates hatte die Geschäftsführung beteuert, keine 1€-Jobber für Plakatarbeiten einzusetzen. Doch ohne dabei rot zu werden tun sie das Gegenteil. Ein klares Indiz dafür, dass auch früher
1€-Jobber für Wahlplakate von Lutz Urbach und Klaus Orth eingesetzt wurden. Heute liegen hunderte Plakate von CDU-Kandidat Wolfgang Bosbach im Lager der GL-Service gGmbH. Ein Schelm, der Böses
dabei denkt.“
Besondere Brisanz hat die Tatsache, dass der Bürgermeister letztendlich die Verantwortung für die Vorgänge und den Maulkorb in der 100% stadteigenen GL Service gGmbH hat. Diese wird von zwei
städtischen Beamten geführt, welche auch direkt von der Stadt bezahlt werden. Die Stadt hat also jederzeit und jede Möglichkeit diese Situation zu kontrollieren oder zu beenden.
DIE LINKE. fordert eine unverzügliche Beendigung der menschenunwürdigen 1€-Jobs. Die stadteigene GL-Service gGmbH soll diese moderne Form der Sklaverei grundsätzlich einstellen und sich auf ihre
eigentlichen Ziele konzentrieren, statt erwerbslose Menschen für die Sanierung des städtischen Haushalts auszubeuten. Diese Ziele sollte die selbstlose Förderung auf materiellem, geistigem oder
sittlichem Gebiet der sozialen Teilhabe und Integration sein. Das Unternehmen sollte Maßnahmen, Dienste und Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie des
Wohlfahrtswesens unterstützen um Menschen zur fördern und für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
24.9.2009 - UPDATE zur Presseinformation vom 23. September 2009
Heute meldet die Bergische Landeszeitung zum Thema folgende Aussage des Stadtsprechers der Stadt Bergisch Gladbach. Er weist die Kritik zurück und bestreitet die Vorwürfe mit den Worten: „Der
City-Service setzt keine Ein-Euro-Jobber für Plakatarbeiten ein“ und weiter „Dabei wäre das Abreißen von Altplakaten im Rahmen der Stadtreinigung durchaus statthaft.“ so in der Bergischen
Landeszeitung vom 24. 9.2009
Tomás M. Santillán, Sprecher der LINKEN und zukünftiges Stadtratsmitglied Bergisch Gladbach erwidert darauf: „Langsam wird es bizarr. Die Plakate, welche abgehangen und nicht abgerissen wurden,
sind kommerzielle Plakate, welche von der GL-Service-gGmbH selbst für Kunden aufgehängt worden. Sie sind auf Kunststoffträgern befestigt, die der Patch-Work gGmbH i.G. gehören. Diese
Kunststoffträger werden wieder verwendet und sind kein Müll von wilden Plakatierern oder Restplakate. Anscheinend will der Stadtsprecher weiteren Nebel verbreiten, um die rechtswidrige Ausbeutung
von 1€-Jobbern zu verdecken.“
Natürlich gehört zu einem Auftrag nicht nur das Aufhängen von Plakaten, sondern auch das ordentliche Abhängen von Plakaten, die von der GL-Service gGmbH aufgehängt werden. So wurden Plakate der
Aktion der Bensberger Bank „Bürger für Bürger“ oder „Kunsthandwerkmarkt“ von der GL-Service gGmbH aufgehängt und müssen natürlich auch wieder von dieser nach Ablauf des Auftrags ordentlich und
sachgerecht demontiert werden. Der betroffene 1€-Jobber und uns bekannten andere Mitarbeiter der GL-Service gGmbH haben diese kommerzielle Tätigkeit ausgeführt.
Die Plakatarbeiten unterteilen sich in mehrere Arbeitsschritte: 1. Aufkleben der Plakate auf wiederverwendbare Plakatträger aus Kunststoff. 2. Aufhängen der Plakate an den städtischen Laternen.
3. Abhängen der Plakate nach Auftragsende. 4. Abziehen der Plakate, um die Plakatträger weiter zu verwenden. Es ist für die Kunden auch möglich Plakate auf eigene Plakatträger anzuliefern.
Da diese einen Wert haben, werden diese nicht entsorgt, sondern entweder gelagert oder an den Kunden zurückgegeben. Dies ist Teil des Angebots der GL-Service gGmbH und Patch-Work gGmbH an ihre
Kunden.
„Es handelt sich eindeutig nicht um Stadtreinigungsaufgaben, sondern um kommerzielle Plakatarbeiten. Wer Aufhängt muss auch wieder abhängen. Dies gilt auch für Parteien, wie man in der Satzung
der Stadt nachlesen kann. Da müssen die Werbenden ihre Plakate auch selbst wegräumen und beauftragt nicht die Stadtreinigung“ meint Santillan
Beitrag Bergische Landeszeitung:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246895324426.shtml
Wir empfehlen zur weiteren Information die Presseinformationen vom 30. Juli 2009 und vom 8. August 2009 unter http://www.die-linke-gl.de
Diese PM als Acrobat PDF unter:
http://www.die-linke-gl.de/fileadmin/lcmsovbergischgladbach/pm/PM-Bosbach-und-1euro-jobber23092009.pdf
Weitere Informationen und Kontakt zu Betroffenen über:
Tomás M. Santillán Tel.: 02204-22073 / Mobil: 0172-2410212
Claudius G. Caßemayer Tel.: 02202 240557 / Mobil: 0151 - 11270362
Kommentar schreiben