Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Frage, ob die Kinderregelsätze von Hartz IV verfassungskonform sind. Aktuell erhalten Bis-zu-5-Jährige 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes in Höhe von 359 Euro, 6-bis-13-Jährige 70 Prozent und Über-14-Jährige 80 Prozent - also 215, 251 bzw. 287 Euro pro Monat. Das Bundessozialgericht hatte hierzu im Januar geurteilt, die Höhe der Kinderregelsätze müsste einer kind- bzw. altersspezifischen Bedarfsberechnung folgen und verstoße damit gleich in mehreren Punkten gegen die Verfassung.
Änderungen bei Hartz IV reine Symbolpolitik?
In den Koalitionsverhandlungen von Union und FDP werden „Entlastungen" für Hartz IV-Empfänger in Aussicht gestellt. So sollen u.a. das "Schonvermögen" und die Zuverdienstgrenzen angehoben werden.Erwerblosenorganisationen und auch DIE LINKE im Bundestag bezeichnen die geplanten Änderungen allerdings als "kosmetisch" und "vergiftetes Bonbon" und warnen vor Negativeffekten. Mehr Informationen und Hintergründe unter folgenden Links:
WAZ: Experten kritisieren Pläne von Schwarz-Gelb zu Hartz-IV
WAZ: Sind Hartz-IV-Korrekturen reine Symbolpolitik?
Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: Hartz-IV-Einigung ist vergiftetes Bonbon
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