Häuser und Wohnungen können gegen Gebühr ausgespäht werden.

Stadt Bergisch Gladbach erlaubt Google Street View Kamerafahrten.
    
DIE LINKE. (mit BfBB) fordert Verbot der Kamerafahrten durch Bergisch Gladbach für Google Street View.    Gegen die Stimmen der LINKEN und der BfBB hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen, Google Street View die Nutzung der Straßen und die Aufnahme von anliegenden Privathäuser, Wohnungen und Gärten zu erlauben. Mit einer Sondernutzungssatzung erhebt die Stadt lediglich eine Gebühr von 100 € pro gefahrenem Kilometer.  Der Rat hat ein Verbot der Kamerafahrten, wie es die DIE LINKE. (mit BfBB) im Stadtrat gefordert hatte, abgelehnt, da ein generelles Verbot rechtlich nicht durchsetzbar sei.

Heinz Lang, Vorsitzender der BfBB - Bürger für Bergisch Gladbach und Bensberg, meint: “Vielen Menschen verstehen nicht, was Google Street View eigentlich ist und wie ihre Privatsphäre verletzt wird. Es ist Aufgabe der Stadt, die Menschen aufzuklären und zu schützen. Nicht nur die Darstellung von Gesichtern und Nummernschilder verletzen die Privatsphäre, auch private Hausfassaden, Hausnummern und Straßenszenerien etwa mit abgebildeten Passanten sind personenbezogene und damit schützenswerte Daten. Mit diesen Informationen können Häuser ausgespäht werden, um z.B. später dort einzubrechen.“

DIE LINKE. (mit BfBB) fordert, solange es keinen Rechtsanspruch der Hauseigentümer oder Mieter besteht, der Abbildung ihres Gebäudes zu widersprechen, sollte die Stadt diese Kamerafahrten grundsätzlich verbieten. Die Eigentümer sollten nicht nur widersprechen dürfen, sondern sie sollten der Veröffentlichung explizit zustimmen müssen. Google müsste dann mit jedem Eigentümern oder Mieter eine einzelne Vereinbarung schließen, bevor die Daten im Internet frei zugänglich werden.

Im Bundesministerium der Justiz denkt man über eine gesetzliche Regelung nach. Tomás M. Santillán, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) und Sprecher DIE LINKE. Bergisch Gladbach, denkt: „Solange dieses nicht eindeutige geregelt ist, sollte der Stadtrat statt einer Erlaubnis mit Gebühren ein generelle Verbot aussprechen. Die jetzige Lösung ist eine Einladung an Google. Die zu niedrigen Gebühren von 100 Euro pro KM sind bei ca. 450 Straßenkilometer für das multimilliardenschwere Unternehmen Google nur "Peanuts".“

Die Begründung der Verwaltung, dass ein Verbot nicht durchsetzbar sei, hält Santillan für vorgeschoben, denn auch die Erhebung von Gebühren sei juristisch höchst umstritten. Durch eine Gebührensatzung bekommt Google eine Erlaubnis, die zwar Einnahmen bringen könnte, aber in keinster Weise die Bürgerinnen und Bürger und ihre Privatsphäre schützt. Ein Verbot hätte Kamerafahrten bis zu einer Gerichtsentscheidung zumindest verhindert.

Die Stadtverwaltung hatte auch den Vorschlag der DIE LINKE. (mit BfBB) abgelehnt, dass Google in der Satzung verpflichtet wird, die Öffentlichkeit über Aufnahmeorte und Zeitpunkte sowie das jetzt schon vorhandene Widerspruchsmöglichkeiten „durch Anzeige in örtlichen Tageszeitungen sowie das Internet“ zu informieren.
„Tatsächlich hat sich der Stadtrat nicht getraut, seine Bürgerinnen und Bürger durch ein Verbot der Sondernutzung vor Google Street View effektiv zu schützen. Google hätte gegen die Stadt klagen müssen und der Ausgang wäre ungewiss. Damit hat der Stadtrat eine Chance verpasst.“ meint Tomás Santillán abschließend.

 

Wie kann ich Google widersprechen, dass mein Haus im Internet erscheint?
Hier Infos und Widerspruchsformulare bei Bundesministerium für Verbraucherschutz.


 

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 04. April 2025 

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