Leserbrief zum Artikel "Falsches Spiel zum NCG?" in der Bergischen Landeszeitung vom 9.10.2012
Sehr geehrter Herr Gisbert Franken,
Mit Überraschung musste ich lesen, das DIE LINKE./BfBB eine Durchführung eines Bürgerentscheids fordern würde. Es wird der Eindruck erweckt, DIE LINKE./BfBB wolle das Bürgerbegehren
"kapern".
Tatsächlich ist es Ziel eines Bürgerbegehrens einen Entscheid des Stadtrats im Sinne der Unterschriftenlisten zu erreichen. Wenn der Rat einem Bürgerbegehren nicht folgen sollte, wäre die
Konsequenz ein Bürgerentscheid, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Ich selbst kenne als Antragsteller des Bürgerentscheids zum Cross-Border-Leasing im Jahr 2003 diesen Mechanismus. Natürlich
entscheiden nur die drei Antragsteller über das Vorgehen, wenn ihre Begehren abgelehnt werden sollte.
DIE LINKE. und die BfBB haben sich zu keinem Zeitpunkt in Angelegenheiten der Bürgerinitiative eingemischt. Jetzt aber liegt ihr Anliegen den Ratsfraktionen zur Beschlussfassung vor und man
erwartet von den Parteien eine Stellungnahme. Der Pressesprecher der Stadt hat eine merkwürdige Auffassung von Demokratie, wenn er den Ratsfraktionen absprechen möchte sich in Anträge, die dem
Rat zur Beschlussfassung vorliegen, nicht "einmischen" zu dürfen. DIE LINKE./BfBB nimmt ihre Aufgabe wahr, mischt sich ein und kritisiert die Aussagen des Bürgermeisters zum
Sanierungsbeginn.
Die Opposition hat in den vergangen Jahren mehrere seriöse Vorschläge für die Finanzierung der Sanierungen der Schulen gemacht. Wenn der Stadtrat mehrheitlich dem Bürgerbegehren für ein
Sanierungsbeginn des NCG für 2013 zustimmt, ist die Erstellung eines Finanzierungs- und Sanierungskonzept 2013 Aufgabe der Stadtverwaltung, denn sie werden dafür bezahlt, dass sie die
Mehrheitsbeschlüsse des Rates umsetzen.
Bergisch Gladbach, 9.10.2012
PS: Der Pressesprecher der Stadt hat in der Berichterstattung der BLZ das Vorhaben des Bürgermeisters nicht dementiert, sondern sogar offen erklärt, dass die Verwaltung die Verschiebung der
Sanierung des NCG bis 2015 plant.
Bericht und Kommentar in der
Bergischen Landeszetung vom 9.10.2012 online
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