Direktwahlräume und Datenschutz

Meine Anfrage von heute an den Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach:

1. Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden mit der Bensberger Bank und der Kreissparkasse Köln über die Nutzung ihrer Räumlichkeiten für die „Direktwahlräume“ geschlossen? Ich bitte Sie um die Überlassung eine Kopie dieser Verträge.


2. Wurde eine Miete vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe?


3. In den Räumen der Banken werden digitale Videoaufzeichnungen der Bürgerinnen und Bürgerinnen gemacht, die im Direktwahlbüro wählen wollen. Beim Umgang mit Aufzeichnungen, Daten und Bilder solcher Art von Kunden ist es nach ISO vorgeschrieben eine Datenschutzerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, wie die Daten und Bilder verwendet werden und wie diese vor unberechtigten Zugriff geschützt sind und wann und wie diese dauerhaft gelöscht werden. Eine solche Datenschutzerklärung ist nicht nur üblich und notwendig, sondern wird übrigens auch von den Versicherungen verlangt. Wurde von den zwei Banken eine solche Datenschutzerklärung über die Art und Weise der Aufzeichnungen, der Verwendung der aufgezeichneten Bilder der Wählerinnen und Wähler abgegeben? Wurde diese vor dem 26. August 2013 abgegeben oder wurde diese Erklärung erst später abgegeben? Wie ist sichergestellt, wann und wie diese Aufzeichnungen gelöscht werden? Wer hat Zugriff auf diese Daten? Wie sind diese geschützt? Wie werden diese verwendet? Wo werden diese Daten gespeichert und an wen werden sie weitergegeben? Welche Datenschutzerklärung hat die mit der Überwachung der Wahlräume beauftragte Firma abgegeben. Ich bitte Sie um die Überlassung einer Kopie dieser Datenschutzerklärungen.


4. Gibt es eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Stadt Bergisch Gladbach und wurde dieser vor der Einrichtung der „Direktwahlräume“ hinzugezogen?


In diesem Zusammenhang mache ich sie auf das Informationsfreiheitsgesetz aufmerksam, welches sie zur vollständigen Herausgabe diese Informationen verpflichtet. Sollten ein Teil der Unterlagen der Vertraulichkeit unterliegen, die ich auch als Stadtverordneter genauso einhalten muss wie Sie als Bürgermeister, bitte ich Sie diese auch so zu kennzeichnen oder gegebenenfalls im nicht-öffentlichen Teil des Wahlausschusses dem Ausschuss vorzulegen. Solche Unterlagen dürfen den Stadtverordneten nicht vorenthalten werden.

(Bürgermeister Lutz Urbach wurde von mir aufgefordert diese Fragen in der öffentlichen Sitzung des Wahlausschuss am 26.09.2013 zu beantworten. In dieser Sitzung liegt dem Ausschuss auch ein Antrag der LINKSFRAKTION vor zukünftig auf die Kameraüberwachung und Werbung in Direktwahlräumen zu verzichten.)

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 03. April 2025 

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