Viele Fragen bei der zukünftigen Energieversorgung und Rekommunalisierung
In der Diskussion ist es den Gegnern einer Rekommunalisierung für eine nachhaltige Energieversorgung erfolgreich gelungen die Diskussion zu zerreden und viele Fragen aufzuwerfen, welche die
Verunsicherung weiter vergrößern. Diese Unsicherheit wird durch die Geheimhaltungspolitik des Rathauses verstärkt, denn diese Fragen sind natürlich berechtigt und werden von der Politik und
Verwaltung nur unzureichend beantwortet. Alle Unterlagen müssen deshalb endlich veröffentlich werden.
Die meisten Fragen drehen sich um die Frage von Krediten, Zinsen, Dividenden und Gewinnen. Die Kriterien für eine demokratische und kommunale Beteiligung und einer ökologischen Versorgung mit Elektrizität aus einer nachhaltigen Erzeugung mit regenerativen Energiequellen werden damit gezielt in den Hintergrund gedrängt.
Die finanziellen Fragen sind natürlich wichtig, doch diese unverhältnismäßige Betrachtung zugunsten der wirtschaftlichen Faktoren geht an anderen ursprünglichen Zielen der geplanten Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge vorbei.
Die nun korrigierten Zahlen für die drei Angebote von BELKAW, STAWAG und Stadtwerke Schwäbisch Hall zeigen, dass alle vorgelegt Angebote für die Stadt Bergisch Gladbach wirtschaftlich
„funktionieren“ könnten. Allerdings jeweils mit unterschiedlichen Ergebnissen in den jeweiligen Kriterien Wirtschaftlichkeit, Risiken, kommunaler Einfluss und Nachhaltigkeit.
Geldgier vernebelt die klare Sicht!
Die großen Zahlen und die vielen Euros verführen dazu wesentliche Ziele einer Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge aus den Augen zu verlieren. Es geht eben nicht nur darum, möglichst hohe
Gewinne in den Haushalt einzustellen, die man vorher durch überteuerte Strompreise erzielt hat, sondern es geht auch um die demokratische Kontrolle der Infrastruktur, die alle Menschen im Alltag
benötigen.
Uneinigkeit über den möglichen Fragetext für einen Bürgerentscheid
Schon bei der Diskussion über einer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung wird deutlich, dass es CDU, FDP und Bürgermeister Lutz Urbach weniger um eine demokratische
Kontrolle der Stadtwerke geht. Sie lehnen einen Bürgerentscheid über die Stadtwerke grundsätzlich ab. Drei Bürgerversammlungen, an denen sich nur wenige Bürgerinnen und Bürger beteiligen können,
reichen der Stadtverwaltung als Feigenblatt einer simulierten Bürgerbeteiligung aus.
Die Opposition ist sich uneinig. Während DIE LINKE und die BfBB uneingeschränkt für eine Volksabstimmung (Bürgerentscheid) eintreten, haben SPD und Grüne bisher gezögert und argumentieren, dass dieses Thema zu komplex sei, um es einfach abzustimmen. Auch wollte man alle Fakten aus den Verhandlungen abwarten, bevor man sich auf einen Bürgerentscheid oder andere Beteiligungsmöglichkeiten festlegt.
Nun liegen alle Zahlen dem Stadtrat vor, und die falschen Berechnungen wurden beseitigt. Neue Erkenntnisse hat das allerdings kaum gebracht, außer dass das Angebot der BELKAW nun nicht mehr so gut aussieht.
Im Kern hat sich eigentlich nichts getan und der Bürgermeister wird fast die gleiche Vorlage wie vorher zu Abstimmung stellen. Bürgermeister Lutz Urbach favorisiert das Angebot der BELKAW.
Für die Frage ob und wie ein Bürgerentscheid durchgeführt werden könnte, spielt das Zahlenwerk kaum eine Rolle, denn es geht um viel grundsätzlichere Fragen. Die Argumentation, mit der SPD und GRÜNE einen Einigung und Konsens zum Bürgerentscheid zunächst blockiert haben, geht nun ins Leere, denn sie haben jetzt alle Informationen, die sie wollten.
Jetzt soll alles ganz schnell gehen und es wird “durchgezogen”. Bürgermeister Lutz Urbach setzt die Entscheidung über die Gründung neuer Stadtwerken oder die Beteiligung an der BELKAW für die nächste Ratssitzung am 8. April 2014 auf die Tagesordnung. Der Hauptausschuss soll wenige Tage vorher eine Vorentscheidung treffen.
Als einzige Bürgerbeteiligung sehen CDU, FDP und Bürgermeister lediglich zwei Bürgerversammlungen vor, an denen maximal 600 Menschen teilnehmen können, von denen mindestens die Hälfte aus den aktiven Parteien kommen werden. Eine demokratische Volksabstimmung sehen Bürgermeister Lutz Urbach und die CDU nicht vor.
Wer einen Bürgerentscheid will, muss jetzt Farbe bekennen und entscheiden, wie ein solcher aussehen könnte
Dabei stellen sich folgende Fragen:
Jeder dieser Fragekomplexe sind für sich betrachtet leicht zu beantworten und nicht zu komplex für die Menschen, auch wenn dies von einigen immer wieder behauptet wird, weil man sich selbst
schwer mit einer Entscheidung tut.
Nur eine Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, ist erlaubt
Die Gesetzeslage in der Gemeindeordnung NRW für verbindliche Bürgerentscheide erlaubt nur eine Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Eine Fragestellung, die bestimmte Annahmen und
Themen miteinander verschachtelt, ist nicht zulässig.
Hier stehen die Befürworter für mehr Demokratie vor einem Problem, denn es ist nicht so einfach, die oben genannten Punkte miteinander in einer Frage zu verschmelzen und trotzdem allen Kriterien
gerecht zu werden. Zumindest ist es den unterschiedlichen politischen Strömungen bisher nicht gelungen, sich auf einen einzigen Fragetext zu einigen. Doch nur so ist eine für den Stadtrat
verbindliche Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger möglich.
Die Alternative? Bürgerbefragung und Umfrage zu Kommunalwahl am 25. Mai?
Die Abstimmung im Stadtrat über einen Ratsbürgerentscheid hat klar gemacht, wie die Kräfteverhältnisse im Stadtrat sind. Da für einen Ratsbürgerentscheid zwei Drittel alle
Ratsmitglieder stimmen mussten, hätte auch die CDU zustimmen müssen. Doch die CDU und Bürgermeister Lutz Urbach sind gegen die Beteiligung über eine Volksabstimmung und konnten einen
Ratsbürgerentscheid schon alleine verhindern. Das haben sie getan.
Dabei sind ihnen ohne Not die FDP, die GRÜNEN und die Freie Wählergemeinschaft zur Hilfe gekommen, während sie SPD und KIDs enthalten haben. Nur DIE LINKE./BfBB und ein grünes Ratsmitglied
stimmten für einen Ratsbürgerentscheid. Streitpunkt war neben grunsätzlichen Punkten auch die komkrete Formulierung des Fragetextes.
Die andere Möglichkeit ist die Erzwingung eines Bürgerentscheides über eine Unterschriftensammlung durch ein Bürgerbegehren. Dieses würde dann im Stadtrat eingebracht und würde bei Ablehnung
durch den Stadtrat zu einer Volksabstimmung (Bürgerentscheid) führen.
Sowohl bei einem Ratsbürgerentscheid als auch bei einem Bürgerbegehren gelten die Bedingungen des §26 der Gemeindeordnung NRW und es muss eine Fragetext vorgelegt werden, der mit Ja oder Nein zu beantworten ist.
Andere Kommunen hatten in der Vergangenheit ähnliche Fragen, die man den Bürgerinnen und Bürgern zu Abstimmung stellen wollte und bei denen man am liebsten zwei oder drei Fragen gestellt hätte. Da man sich nicht auf eine Frage einigen konnte oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Rat fehlte, hat man sich dort mit einfacher Mehrheit im Rat auf eine unverbindliche Umfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern geeinigt. In einer solchen Umfrage können mehrere Fragen gestellte werden und auch die Möglichkeit von Alternativantworten ist denkbar.
Es ist rechtlich zulässig eine solche Befragung der Bürgerinnen und Bürger mittels Urnenwahl gleichzeitig zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 durchzuführen. Ein solches Verfahren würde ein repräsentatives Ergebnis erzielen, denn dann würden sich wohl mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten daran beteiligen.
In einigen Kommunen in NRW wurden solche Befragungen an der Wahlurne schon durchgeführt. Dort haben sich die politischen Mehrheiten in den Räten gleichzeitig mit der Beschlussfassung über eine
Befragung selbst dazu verpflichtet, dass Ergebnis später im Stadtrat umzusetzen und dem Willen der Menschen zu folgen. Im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid sind solche Selbstverpflichtungen der
Parteien nur politische Bekenntnisse, aber tatsächlich nicht rechtsverbindlich. Eine solche Umfrage könnte also auch kurz nach dem Ergebnis ohne rechtliche Konsequenzen von einer neuen Mehrheit
im Stadtrat unterlaufen werden. Trotzdem sind die Parteien gut beraten sich an diese Selbstverpflichtung zu halten.
Eine unverbindliche Bürgerbefragung wäre deshalb nur die zweitbeste Lösung nach einem verbindlichen Bürgerentscheid.
Deshalb sind die Unterstützer eines Bürgerentscheides aufgefordert, sich irgendwie auf einen Konsens für eine einzige Frage zu einigen. Wenn das nicht gelingen sollte, sollte man die Möglichkeit einer Befragung als Option offen diskutieren und ins Auge fassen.
Hierfür haben die Bürgerinnen und Bürger bei der Grundungsversammlung der parteiunabhängigen Bürgerinitiative “Energiewende Bergisch Gladbach” die Gelegenheit zur Diskussion.
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