Wie viele Entschädigungen erhalten ehrenamtliche Stadtverordnete in städtischen Gesellschaften?

Die Entschädigungen für die Mandatsträger im Stadtrat sind in der Entschädigungsverordnung des Landes NRW (EntschVO NRW) geregelt und damit für die Bürgerinnen und Bürger transparent.Diese beziehen sich nur auf die Aufgaben eines Stadtverordnten oder Sachkundigen Bürgers in den Gremien des Stadtrats und den Ausschüssen.


Viele öffentliche Aufgaben werden jedoch durch privatrechtliche Gesellschaften wahrgenommen, an denen die Stadt Bergisch Gladbach beteiligt ist. Andere Aufgaben werden von Verbänden, Vereinen und Zusammenschlüssen abgewickelt. Überall dort sind ehrenamtliche und hauptamtliche kommunale Vertreter in deren Organen tätig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt wahrzunehmen. In einigen dieser Organen (nicht alle) werden Entschädigungen an die ehrenamtlichen Vertreter gezahlt. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 11.08.2014 von über 3.500,- € jährliche Zahlungen an die Aufsichtsratsmitglieder des Energieversorgers BELKAW.

Da diese kommunalen Firmen meistens privatrechtlich organisiert sind, gibt es über die Entschädigungsregelungen an die kommunalen VertreterInnen und Vertrater keine Veröffentlichungen und Verordnungen, so dass die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, ob und wie viel die ehrenamtlichen Stadträte und hauptamtlichen Verwaltungsmitarbeiter für ihre Tätigkeit in diesen Gremien ausgezahlt bekommen. Auch die meisten Stadtverordneten können über diese Zahlungen keine vollständige Auskunft geben, denn sie wissen es nicht, wenn sie diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen.

Deshalb habe ich heute jeweils Anfragen an den Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach und an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises gerichtet, welche im Rahmen der Einwohnerfragestunde in den nächsten Sitzungen des Stadtrats und des Kreistags öffentlich beantworten werden sollen. Über die Antworten wird in diesem BLOG berichtet.

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 05. April 2025 

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