Die Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis verweigert die kostenlose Auskunft zu Verfahren bei der Abschiebung von Flüchtlingen.
Im Jahr 2012 erschien in der ZDF-Sendung Report-Mainz ein TV-Bericht über die Abschiebepraxis der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach. Der Vorwurf lautete, dass
die Ausländerbehörde medizinische Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben hätte, um einzelne Personen abschieben zu können. Die Reportage spricht von einem Arzt „Herr K“ (der Arzt ist
namentlich bekannt), welcher im Auftrag der Ausländerbehörde solche Gutachten für den Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt hat.
In dem älteren Bericht von Report Mainz (ZDF) wird plausibel dargestellt, dass erhebliche Zweifel an der Qualifikation des Arztes bestehen, der mindestens einen für die Abschiebung maßgeblichen
Bericht verfasst hat und auf den die Kreisverwaltung vor Gericht für ihre Position Bezug genommen hat. Tatsächlich ist er Arzt im Rettungsdienst und musste hier unter andere über eine
„Depression“ entscheiden. Eine Recherche hat ergeben, dass dieser Arzt anderen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seine Tätigkeit („Service“) anbietet. Das war aber wohl kein
Einzelfall.
Aus aktuell gegeben Anlass und auf Nachfrage eins Bürgers bat ich den Landrat in einer schriftlichen Anfrage im Februar 2015 (Download als PDF) mir folgende vier Fragen zu beantworten. Es ging herauszufinden, ob der im Panoramabericht genannte Herr
K. immer noch für die Ausländerbehörde in Bergisch Gladbach arbeitet. Dabei verwies ich auf seine Auskunftspflicht nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land
Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Bei den Ausländerbehörden hat der möglicherweise hier in Rede stehende Arzt Michael K. in der Vergangenheit ganz offensiv für seine Dienste geworben. "Gerne" bietet er "eine Zusammenarbeit" bei
"Begleitung von Zugriffen" und medizinischer "Begutachtung" an. Den Behörden stellt er "mehr und schneller zum Abschluss gebrachte Fälle" in Aussicht. Dass dieses Schreiben auch gleich seine
Preisliste beinhaltete, unterstreicht wohl die Intention des Arztes, spricht jedenfalls nicht für eine Neutralität, die ein von Behörden beauftragter „Amtsarzt“ besitzen sollte.
Auf die vier Fragen unter der Überschrift: „Gesundheitsgutachten für die Ausländerbehörde“ antwortete die Rechtsabteilung des Landrats nicht inhaltlich, sondern mit Paragraphen und damit, dass
die Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann, sondern nur gegen eine Gebühr von 50,- €. (Hier die Antwort als Scan in PDF zum Download)
Ausweichende Antworten
Mit dieser Gebühr möchte die Kreisverwaltung einen normalen Bürger davor abhalten an Informationen zu erlangen, so wie es das Informationsfreiheitsgesetz (IFGNW) eigentlich vorsieht. Diese Gebühr
ist zwar juristisch vertretbar, wie die Kreisverwaltung ausführlich beschreibt, aber tatsächlich wird damit der Sinn des IFGNW ausgehebelt.
Alleine der Aufwand für die juristische Recherche, um die vier Fragen abzuwehren und den mit Paragraphen gespickten Antwortbrief zu erstellen, war für den Landrat wahrscheinlich größer, als der
Aufwand für die vollständige und sachliche Beantwortung der vier Fragen aus der Anfrage gebraucht hätte. Man kann davon ausgehen, dass die Fakten zu der Anfrage im Kreishaus längst bekannt sind
und die Kreisverwaltung diese nicht bekanntgeben möchte. Offensichtlich wird da gemauert!
Arbeitet "Herr K" weiter für die Ausländerbehörde?
Auf die Frage ob die Kreisverwaltung immer noch Aufträgen an „Herr K“ vergibt, antwortet die Verwaltung ausweichend und beruft sich auf das Persönlichkeitsrecht. Abgesehen davon, dass es zu
diesem Punkt eine völlig andere Rechtsauffassung gibt, da nicht nach den einzelnen Fällen und Patienten gefragt wird, sondern nur ob überhaupt und wann der Arzt durch die Ausländerbehörde
beauftragt wurde. Durch diese ausweichende Antwort des Landrats ist damit eins klar. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kreisverwaltung „Herr K“ weiter beschäftigt und möglicherweise auch
um Gefälligkeitsgutachten bittet, wie es im Panoramabeitrag beschrieben wird. Sollte sie das nicht tun, hätte sie ja einfach kurz geantwortet, dass sie diesen Arzt nicht beauftragt. Für diese
Auskunft braucht sie ganz sicher keine Einwilligung des betroffenen Arztes, denn damit werden keinerlei Rechte verletzt und solche Auskünfte können auch kein Gebühren kosten, wenn man seine
Behörde kennt.
Die Diskussion über die Abschiebepraxis von Flüchtlingen ist im öffentlichen Interesse, denn es wird offenbar, dass die Kreisverwaltung gravierende Fehler macht. Es ist nicht das erste Mal, dass
darüber berichtet wurde. Einem öffentlichen Vorwurf der Korruption ist die Kreisverwaltung im letzten Jahr mit einer scharfen juristischen Drohung entgegengetreten, doch immer wieder wird von
merkwürdigen und scheinbar willkürlichen Entscheidungen der Ausländerbehörde in Bergisch Gladbach berichtet.
Hat die Ausländerbehörde etwas zu verheimlichen?
Das Abblocken von Auskünften, wie man es in dem Antwortbrief des Landrats nachlesen kann, trägt nicht zu mehr Vertrauen bei. Im Gegenteil bekommt man den Eindruck, dass die Kreisverwaltung von
einer transparenten Behörde und den freien Zugang zu Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, wie ihn das IFGNW erreichen will, nichts hält und sich stattdessen verweigert. Hat man da etwas
zu verheimlichen?
Auf die vierte Frage antwortet die Kreisverwaltung mit warmer Luft. Die Frage war nicht, warum der Landrat externe Ärzte beauftragt, sondern warum Ärzte beauftragt werden, die nicht über die
fachliche Qualifikation verfügen, um ein solides Gutachten zu erstellen. Dafür gibt es in der Medizin Spezialgebiete und niemand würde auf die Idee kommen einen Augenarzt um ein Gutachten zu
bitten, was besser ein Proktologe betrachten sollte. So ähnlich aber handelte die Kreisverwaltung in dem Fall, denn Panorama im ZDF beschrieben hat.
Nun gibt es zwei Wege, um doch noch an die Auskünfte zu kommen.
Klage gegen den Landrat Rheinisch-Bergischer Kreis auf Herausgabe von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGNW)
Um eine Klage gegen die Kreisverwaltung zu finanzieren, bitte ich um Unterstützung für die Gebühren und die Kosten eines Anwalts. Wer das unterstützen möchte, kann sich gerne finanziell daran
beteiligen und Geld auf folgendes Konto oder über Paypal (hier
PAYPAL-LINK an tms@is-koeln.net) anweisen. (Kontodaten für Banküberweisung hier klicken). Stichwort: „Klage gegen Auslaenderamt RBK“. Jeder noch so kleine Betrag hilft. Sollte etwas von dem Geld
übrig bleiben, wird eine eine Organisation gespendet, welche sich um Flüchtlinge kümmert und diese juristisch unterstützt.
UPDATE 24.3.2015:
Die zweite Anfrage an den Landrat RBK zum Verfahren zur Neubestimmung eines
Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung – externe Gesundheitsgutachten für die Ausländerbehörde ist raus.
Da der Landrat meine Fragen gemäß des Informationsfreiheitsgesetz NRW nach dem Arzt "Herr K." nicht gesetzeskonform beantwortet hat, frage ich nochmal nach und drohe mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Scheinbar wird der Arzt "Herr K" weiter von der Ausländerbehörde mit der Erstellung von externen Gutachten beauftragt. Der Landrat will dieses wohl verheimlichen und kann sich nicht dazu
durchringen eine ordenliche und transparente Antwort auf Bürgeranfragen zu geben, wie es das Gesetz eigentlich vorsieht. Stattdessen wird bei diesem Thema gemauert.
Vertrauen geht anders, Herr Tebroke!
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