Kommentar:
Städtische Mitarbeiter als Sicherheitsdienst und Türsteher der Kirmes gegen protestierende Bürgerinnen und Bürger?
Für die Mahnwache gegen das Ponykarussell während der Pfingstkirmes in Bergisch Gladbach hat die Stadtverwaltung die klare, unmissverständliche und unverhältnismässige Anweisung gegeben, dass
protestierende Tierfreunde, die auf der Fläche der Kirmes (Hauptstraße, Konrad-Adenauer Platz und Forumspark) Flyer verteilen oder Transparente tragen, SOFORT mit einem Platzverweis belegt
werden. De Stadt übernimmt bei der Pfingstkirmes die Aufgabe eines Sicherheitsdiensts, wie bei einer kommerzielle Veranstaltung übernimmt.
Diese Anweisung ist eindeutig und damit völlig übertrieben, denn die ca. 30 offensichtlich friedlichen und harmlosen Tierfreunde, die sich bei der Mahnwache gegen das Ponykarussell versammelt
hatten, waren ganz normale junge Bürgerinnen und Bürger. Den Anmeldern der Demonstration lag eine polizeiliche Erlaubnis für die Verteilung von Flyern vor, so dass man annehmen durfte, dass die
Verteilung der Flyer auch im öffentlichen Raum der Hauptstr. auf dem Konrad-Adenauer-Platz und im Forumspark und auf der der Fläche der Kirmes erlaubt sein sollte. Da aber plötzlich Unklarheit
darüber bestand wäre das übliche und menschliche Verfahren, dass man die Tierfreunde zunächst ermahnt, aber nicht sofort mit Platzverweisen belegt, als sie damit begannen.
Doch die Stadtverwaltung hat "ausdrücklich" angeordnet, dass bei angeblichen "Verstößen" SOFORT Platzverweise ausgesprochen werden sollen. Die Verteilung von Flyern wurde auf der Fläche der
Kirmes verboten und man durfte nur am Rand verteilen. Üblich wäre es, dass man den Versuch unternimmt Missverständnisse aufzuklären und die Sache im Gespräch zu lösen. Doch die Anweisung
der Stadt an die eigenen Ordnungskräfte ist nicht nur übertrieben, sondern durchaus als harte und gegen die friedliche Mahnwache gerichtet Maßnahme einzustufen. Offensichtlich hat man Angst vor
seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Tierschutz und Tierrechte engagieren. Es ist offensichtlich, dass die Stadtverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt und Partei gegen die
Bürgerinnen und Bürger ergreift, die ihr Demonstrationsrecht und ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben wollen.
Ein Platzverweis stellt eine polizeirechtliche Maßnahme im deutschen Recht dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren. Sie dient somit der
Gefahrenabwehr. Tatsächlich bestand während der Mahnwache zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gefahr, die von der Demonstration ausgegangen sein soll. Eine solche Gefahr bestand auch ganz sicher nicht
durch Flyer oder Plakate.
Platzverweise sind im § 34 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Durch einen solchen mündlichen oder schriftlichen Verwaltungsakt wird der betroffenen Person geboten, einen
Standort vorübergehend zu verlassen oder vorübergehend nicht zu betreten. Bei Zuwiderhandlung kann die Person auch in Polizeigewahrsam genommen werden. Ist der Platzverweis rechtswidrig, kann der
Betroffene dem nur durch Rechtsbehelf entgegenwirken.
Diese harte und wirklich unnötige Drohung der Stadtverwaltung, deren oberster Chef Bürgermeister Lutz Urbach ist, gegen friedliche Demonstranten lässt sich möglicherweise leicht erklären,
denn die Verfilzung der Stadtverwaltung mit dem Organisator der Kirmes ist kein Geheimnis. So ist eine leitende und für die öffentlichen Ordnungskräfte zuständige Mitarbeiterin bei der Stadt
(Frau Unrau) zufällig mit dem Organisator der Kirmes (Herr Unrau) verheiratet.
Bürgermeister Lutz Urbach ist aufgefordert seine Mitarbeiter zurückzupfeifen, und anzuweisen deeskalierend, statt eskalierend auf die friedlich streitenden Parteien einzuwirken.
Nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten ist dies auch ohne den Bürgermeister gelungen und ohne weitere Zwischenfälle verlaufen. Sicher auch durch das besonne Verhalten der Demonstranten und der Ordnungskräfte. Das sollte so bleiben.
Doch es bleibt ein Geschmäckle, denn die Anweisung für "SOFORTIGE Platzverweise" gilt weiter. tatsächlich aber ging die größere Gefahr für die öffentliche Ordnung im letzten Jahr von denjenigen
aus, die die Mahnwache ablehnen. So wurden 2014 mindestens zwei Demonstranten bei ihrem Protest gegen das Ponykarussell handgreiflich angegriffen. Nach der geltenden Rechtslage ist es eigentlich
die Aufgabe der Ordnungskräfte das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsrecht durchzusetzen und die Demonstration bei der Ausübung ihres Grundrechts zu schützen und nicht den Angreifern
zu helfen.
Auch wenn es heute nicht zu solchen Situationen gekommen ist, ist Bürgermeister Lutz Urbach aufgefordert seine Verwaltung daran erinnern, dass diese Grundrechte durchgesetzt werden müssen und
dass SOFORTIGE Strafmaßnahmen gegen ungefährliches Verhalten nicht dazu geeignet sind, den Streit zu deeskalieren. Diese einseitige Anweisung muss zurückgenommen werden und das üblich Verfahren
wieder dafür eingesetzt werden. Alle beteiligten wollen friedliche und ohne Rechtsverstöße ihre Rechte wahrnehmen und die Ordnungskräfte sollte nur eingreifen und Platzverweise erteilen, wenn
wirklich Gefahr besteht.
Natürlich hat auch der Veranstalter und die Besucher der Kirmes ein Recht darauf, dass die Veranstaltung und die gesamte Kirmes ungestört und friedlich verläuft. Die Stadt Bergisch Gladbach,
deren Ordnungskräfte und die Polizei sind dabei der Sicherheitsdienst oder die Türsteher für eine kommerzielle Veranstaltung. Die Kirmes wurde aber tatsächlich nie gestört.
** Update 24.05.2015 **
Die Pfingstkirmes ist eine Veranstaltung der Stadt Bergisch Gladbach, welche von dem Schaustellerverein Bergisch Gladbach ev. organisiert wird. Nur schade, dass die Stadt Bergisch Gladbach ihre
eigenen Bürgerinnen und Bürger bei einer solchen Veranstaltung so behandelt. ...
Die Demonstranten machen Mahnwache an der Pfingtskirmes Bergisch Gladbach weiter:
Sonntag ab 12 bis 15 Uhr sowie am Montag von 11 – 17 Uhr
Forumpark vor der Bücherei, Hauptstr. 250
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