Bergisch Gladbach: In Wahlkämpfen gibt es auch immer etwas Zeit für merkwürdige Scharmützel zwischen den Parteien, bei denen die einen nur den Kopf schütteln und andere laut lachen müssen. Ich
bevorzuge das Lachen.
So etwas ist am Wochenende zwischen mir als wahlkämpfenden Kreissprecher DIE LINKE. und dem FDP-Spitzenkandidaten zum Stadtrat Bergisch Gladbach vorgefallen.
Natürlich hat auch alles seine Vorgeschichte und es gilt als bekannt, dass DIE LINKE. und die FDP inhaltlich weit voneinander entfernt sind. Die FDP propagiert als Partei der Großkonzerne und
Reichen ein unsoziales und klimafeindliches Wahlprogramm, in dem sie Freiheit darüber definieren, wieviel verschiedene Duschgels im Regal eines Drogeriemarkts verkauft werden. In den
letzten Monaten gab es im Stadtrat Bergisch Gladbach oder auch auf Kreisebene immer wieder einen inhaltlichen Schlagabtausch zwischen den Anhängern der One-man-show-Lindner-Partei und der LINKEN.
Wegen Kritik von DIE LINKE. trat der FDP-Kreisvorsitzende unbegründet und unerwartet aus der
Bürgerstiftungen Leichlingen zurück.
FDP & AfD
Bundesweit bekannt wurde Wahl eines FDP-Mann als Ministerpräsident von Thüringen mit der Unterstützung der rassistischen AfD und ihrem Faschistenführer Björn Höcke. Spätestens seit diesem
Tabubruch in Thüringen, sollten jedem klar sein, was eigentlich in oder hinter der FDP steckt.
Die Parteienlandschaft in Bergisch Gladbach scheint dieser Kurs der FDP aber nicht wahrzunehmen. Gestern war die FDP noch mit der AfD in einem Boot in Thüringen und heute zusammen mit der SPD und
den GRÜNEN in einem Ampelbündnis für den gemeinsamen Bürgermeisterkandidat Frank Stein in Bergisch Gladbach. Und morgen liegt die FDP vielleicht wieder mit der CDU ins Bett oder doch lieber mit
der AfD? Wahrscheinlich hängt es davon ab, wer mehr bezahlt und mit wem man bessere Geschäfte machen kann. Dieser Konflikt mit der LINKEN um das FDP-Konzept einer „neuen Querfront“ setzt sich in
Bergisch Gladbach und im Wahlkampf vor Ort fort.
Das entwickelt außergewöhnliche und zuweilen lustige Blüten an den gegenüberliegenden Wahlkampfständen von FDP und LINKEN. Sicher hat meine Reaktion nicht allen gefallen und vielleicht war ich
auch etwas zu theatralisch und ein kleinwenig zu laut. Herr Jörg Krell von der FDP hätte wissen sollen wie Menschen reagieren, wenn man sie von oben herab wie einen dummen Schulkinder
behandelt.
Die Ipad Verlosung
Auch wenn es die allgemeine Auffassung ist, dass man einfach so öffentliche Verlosung ohne Regeln veranstalten darf, ist dem nicht so.
Tatsächlich müssen für solche Gewinnspiele Regeln eingehalten.
Am letzten Samstag verloste die FDP ein hochwertiges IPAD von Apple (Wert: mehrere hundert Euro). Dabei missachteten sie gleich mehrere gesetzliche Vorschriften für Gewinnspiele/Verlosungen,
denen auch die Parteien unterworfen sind. Tatsächlich muss man bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor man sich öffentlich auf eine Straße stellt und für eine Verlosung eine „hochwertigen
Tablets“ wirbt, um damit Wahlwerbung zu betreiben, die zu mehr Stimmen an der Wahlurne führen soll. So benötigt man Teilnahmebedingungen, die für alle transparent und fair sind, doch genau darum
ging es der FDP an diesem Samstag nicht.
LINKE. von der Teilnahme ausgeschlossen
Herr Jörg Krell nannte mir als eine Teilnahmebedingung, dass DIE LINKE von der Teilnahme ausgeschlossen sei. Abgesehen von diesem auch so bemerkenswerten „Demokratieverständnis“, was Herr Jörg
Krell hier für seine Partei zu Schau stellte, welche sich eigentlich „liberal“ und „freiheitlich“ nennt, stellt sich die juristische Frage, ob ein solches Ausschlusskriterium überhaupt rechtlich
zulässig ist. Natürlich will die FDP mit einem Foto der Gewinner Wahlkampf machen. So ist es ja auch geschehen, wie man auf der Facebookseite der FDP nachsehen kann. Auf dieser Wahlkampfseite
macht sich der Sprecher der LINKEN beim Wahlvolk natürlich nicht so gut. Und auch dieses Foto wäre eine Bedingung des Gewinnspiels, die den Gewinn an ein Gruppenfoto unter des FDP-Infostand
koppelt. Auch diese mögliche Bedingung wäre bei der Zulässigkeit bei Gewinnspielen juristisch zu prüfen.
Fake?
Übrigens kam der Gewinner pünktlich und kurz bevor die FDP ihren Infostand abbauen wollte. Rechtzeitig zum Foto-Termin und es drängt sich der Verdacht auf, dass dieser Gewinner bestellt wurde und
die gesamte Verlosung möglicherweise nur ein Fake und Wählertäuschung sein könnte. Auch das könnte man juristisch überprüfen, denn solche Fake-Verlosungen wären illegal, aber wohl schwer zu
beweisen. Ein Geschmäckle bleibt. Eins war allerdings schon den ganzen Vormittag zu beobachten. Herr Jörg Krell hat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Verlosung ganz genau taxiert und sich
ausgesucht, was die Vermutung einer gefakten Verlosung stützt.
Sicher könnte man diese Fragen (Teilnahmebedingung, ausgesuchte Teilnehmer, …) juristisch klären, aber am Ende stellt sich die Fragen, wem eine solche gerichtlicher Streit eigentlich nutzt und
lustig ist das auch nicht mehr.
Die Abmahnungsdrohung
Doch es kam ganz anders und viel überraschender, denn nicht ich dachte über eine Abmahnung der FDP nach, sondern Herr Jörg Krell drohte mir während der Aktion mit einer Abmahnung, wenn ich dazu
„etwas veröffentlichen“ würde. Tatsächlich habe ich Herrn Jörg Krell und auch die Preisverleihung der FDP fotografiert und angekündigt das auf meiner privaten Facebook-Seite zu setzen. Da hat es
bei Herrn Jörg Krell wohl „klick“ gemacht, denn sicherlich kann er sich noch gut daran erinnern, welch kommunalpolitischer Debatte um die FDP in Leichlingen durch meinem privaten Blogeintrag entstanden
war. Das wollte Herr Jörg Krell wohl durch eine präventive Bedrohung vermeiden.
Wahrscheinlich meint Herr Jörg Krell die Fotos, die während der öffentlichen Wahlkampfshow gemacht wurden. Wer an solchen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert
zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Hier ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig. Die FDP-WahlkämpferInnen stellen sich ganz bewusst auf die Straße und wollen gesehen und
beachtet werden. Und auch der Sieger des Gewinnspiels hat sich offenbar damit einverstanden erklärt, dass ihre Fotos am FDP-Infostand mit Namen veröffentlich werden, wie man am Facebookeintrag
der FDP sieht. Natürlich ist es erlaubt Wahlhelfer und FDP-KandidatInnen im öffentlichen Raum bei öffentlichen FDP-Veranstaltungen und Infoständen zu fotografieren. Vielleicht erklärt jemanden
das der FDP in einer ruhigen Stunde.
Auch Herr Jörg Krell sollte sich vorher lieber mal juristisch und besser politisch fortbilden, statt mich mitten auf der Straße wild mit einer anwaltlichen Abmahnung zu bedrohen. Diese Methode
kenne ich sonst nur von Nazis und Rechten wie der Bürgerpartei Bergische Gladbach. Da hat man schon vergeblich versucht mich gerichtlich zu zwingen Texte aus dem Netz zu löschen. Hier versucht
man einen demokratische und politischen Meinungsäußerung und Kritik zu unterdrücken.
Herr Jörg Krell und die FDP müssen damit rechnen, dass ihre Aktionen öffentlichen kritisiert werdenb und die müssen sich das auch gefallen lassen. Das Grundgesetz und die zugehörige
Rechtsprechung spricht hier eine klare Sprache und diese Grunrechte gelten ganz besondern für Parteien, denn diese setzen sich der Kritik und dem politischen Streit ja ganz bewusst aus.
Methode von Nazis und der Bürgerpartei GL jetzt bei der FDP
Auch Bürgermeister Lutz Urbach (CDU) wird aktuell von einem Anwalt belästigt, der Herr Frank Samiraes (Bürgerpartei GL) finanziellen und wirtschaftlichen Interessen vertritt. Der Bürgermeister
wird aufgefordert seine politische Meinung aus dem Internet löschen. Anscheinend will sich Herr Jörg Krell (FDP) jetzt in diese Reihe von politisch motivierten Abmahnern und geldgeilen
Abmahnanwälten einreihen, statt sich politische mit mir als Vertreter DIE LINKE. auseinanderzusetzen.
Das ist nicht nur peinlich, sondern zeigt welch Geistes Kind Jörg Krell tatsächlich ist. Offenbar versteht er weder Spaß noch demokratische Auseinandersetzungen oder politische Wahlkämpfe. Da
gibt es eben gelegentlich Scharmützel, es wird auch mal lauter und es gibt peinliche Kniefälle. Da muss man auch mal Witze machen und sich selbst nicht so wichtig nehmen. Eine Drohung mit
Abmahnung passt da nicht ins Bild.
Der Kniefall
Ich war tatsächlich so überrascht über Jörg Krells Drohung, da ich nie wirklich die Absicht hatte Fotos von ihm uns seiner gelb-blauen Truppe zu veröffentlichen, dass ich spontan vor ihm auf das
Knie gefallen bin, um ihn dafür zu danken, dass er mich einen schönen und lustigen Tage bereitet hat. Ich hatte zwar gesagt, dass ich die etwas dazu schreibe, aber eigentlich nur um die FDP zu
foppen. Das hat ja auch funktioniert, auch wenn es dann richtig peinlich wurde.
Ich entschuldige mich hiermit ausdrücklich bei Herrn Jörg Krell und der FDP, dass ich ihren Spaßfaktor, ihre politische Belastbarkeit und juritischen Sachverstand deutlich überschätzt habe. Das
tut mir sehr leid und es lag am Samstag nicht in meiner Absicht ihre Dünnhäutigkeit zu verletzen.
Ich warte jetzt gelassen auf den Abmahnanwalt von Jörg Krell (FDP). Vielleicht nimmt er sich ja den gleichen Anwalt, den Frank Samirae von der rechten Bürgerpartei GL und die rassistische AfD für
solche Fälle einsetzt, um demokratische Politiker einzuschüchtern? Vielleicht sollte die FDP auch ihre Kandidaten fragen, welchen Anwalt diese in solchen Fällen größtmöglicher Peinlichkeit
empfehlen?
Ich habe meinen Anwalt schon informiert und er hat herzlich gelacht.
Man sollte sich selbst nicht so wichtig nehmen!
Rechtliche Ergänzung und Update da es offenbar darüber juristische Unklarheiten und Falschmeldungen gibt
Wer darf was fotografieren?
Faschingsumzüge, Demonstrationen, Partei-Wahlveranstaltungen und sonstige solche Aktionen sind von dem Einwilligungserfordernis der Fotografierten grundsätzlich ausgenommen, wenn dabei Personen
fotografiert werden. Gruppenaufnahmen von solchen Ereignissen dürfen in aller Regel ohne Weiteres sogar veröffentlicht werden. Hält jemand bei einer politischen Veranstaltung (und das sind eben
auch Wahlkampf-Infostände der Parteien) ein Plakat hoch, so wird man meist davon ausgehen dürfen, dass auch eine herausgehobene Veröffentlichung zulässig ist. Denn durch sein Verhalten bekundet
er erkennbar den Willen, mit seiner Botschaft in die Öffentlichkeit hinein zu wirken. Privatpersonen, die einfach nur mitlaufen und rumstehen, sind dagegen nicht als Einzelpersonen zu
veröffentlichen, obwohl sie sich auf einer Demonstration und im öffentlichen Raum bewegen.
Hier geht es aber nicht um Einzelaufnahmen, sondern um ein Gruppenfoto unter dem FDP-Pavillion. (siehe ihr Foto) Das eben ist eindeutig zulässig. Man darf solche Fotos auch
veröffentlichen.
Die rechtliche Lage ist da eindeutig, auch wenn es Leute gibt die
andere Behauptungen verbreiten.
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