Sachgerechte Gebührenkalkulation und klima- und sozialpolitische Verantwortung in der Parkraumbewirtschaftung

Offener Brief an den Kämmerer der Stadt Bergisch Gladbach, Thore Eggert

Sehr geehrter Herr Eggert,

 

in der aktuellen Debatte über die zukünftige Gebührenabrechnung für öffentliche Parkplätze hat die Verwaltung vorgeschlagen, ab 2026 nur noch bargeldlose Zahlungsmethoden wie App oder EC-Karte zuzulassen. Dies wirft grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Vernunft und sozialen Gerechtigkeit kommunaler Finanzpolitik auf.

 

Es ist grotesk, dass Sie als Kämmerer zwar die Frage der Wirtschaftlichkeit ansprechen, der Ausschuss im Stadtrat jedoch die zentrale Frage der seit 25 Jahren unveränderten Parkgebührenstruktur aktuell nicht besprochen hat. Dabei könnte der Anteil der Kosten für die Behandlung von Bargeld durch neue Parkgebühren von 20 % auf deutlich unter 7 % bis 5 % der Einnahmen gedrückt werden. Stattdessen werden andere Schauplätze gesucht, um die Subventionen fürs Auto weiter zu rechtfertigen.

 

Die jetzige Bewirtschaftungsstruktur des Parkraums und das angewendete Tarifmodell, die tatsächlich noch aus dem letzten Jahrtausend stammen, sind nicht nur haushaltspolitisch unvernünftig und unwirtschaftlich, sondern in meinen Augen auch unsozial und klimaschädlich. Sie argumentieren als Kämmerer, dass das Entleeren der 53 Parkautomaten durch einen Dienstleister mit hohen Kosten verbunden sei – etwa 90.000 Euro bei Einnahmen von rund 500.000 Euro, was rund 20 % ausmacht. Zudem laufe der Vertrag mit diesem Dienstleister ohne Nachfolge bald aus.

 

Darüber hinaus fehle es an Personal, um das Geld selbst einzusammeln, und bargeldlose Automaten seien weniger anfällig für Vandalismus. Obwohl die Ratsfraktionen das Kostenargument anerkannten, stieß der vollständige Ausschluss von Bargeld auf Widerstand, vor allem bei älteren Menschen, die keine EC-Karten nutzen. Die Verwaltung zeigte sich offen für alternative Zahlungsmethoden, beharrte jedoch auf einer schnellen Entscheidung, um die neuen Automaten rechtzeitig anschaffen und Einnahmeverluste vermeiden zu können, statt die Einnahmen durch angepasste Parkgebühren zu verbessern.

 

Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie diese Frage vier Jahre nach dem Bürgerantrag für vernünftige Parkgebühren erneut aufwerfen und im Stadtrat zur Diskussion stellen. Es war an der Zeit, die Debatte auf eine sachliche, finanzpolitische und prinzipientreue Ebene zu bringen. Es liegt ein deutliches Missverhältnis zwischen der höhe der Parkgebühren und der tatsächlichen Kosten vor. Leider beziehen sie sich dabei nur auf die Parkautomaten und greifen die anderen Kosten, die seit Jahrzehnten gestiegen sind, nicht auf.

 

Zur Kostenargumentation: Einseitigkeit und Widersprüche

Ihr Verweis auf die Kosten der Bargeldabwicklung (90.000 € bei 500.000 € Einnahmen) ist zwar nachvollziehbar, offenbart jedoch eine selektive Herangehensweise. Wenn die Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeit fordert, muss sie alle Kosten der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigen – nicht nur die des Bargeldhandlings. Dazu zählen:

 

• Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungskosten der Parkflächen und Zufahrtswege,

• Beleuchtung, Ampelanlagen, Schilder, Ampelsysteme und Parkleittechnik,

• Personalkosten für Verwaltung und Kontrolle, Transaktionsgebühren bei dem Finanzdienstleister. Wartung und Kommunikationsnetzanbindung. 

• Wert des Bodens als potentielles Bauland.

 

Die Frage stellt sich, ob die Nutzung großer Flächen in zentralen Bereichen effizienter gestaltet werden kann. Derzeit werden woanders wertvolle Flächen mit hohem Aufwand und Kosten als Bauland erschlossen, obwohl eine kostengünstige Verdichtung auf bereits städtischen Flächen möglich wäre. Viele Parkplätze sind nicht notwendig und könnten für soziale, kulturelle oder ökologische Zwecke genutzt werden. Auch eine kommerzielle Nutzung, die höhere Einnahmen als Parkplätze generieren könnte, wäre denkbar. Bauliche Lösungen wie Parkpaletten könnten den hohen Flächenverbrauch durch Parkplätze erheblich verringern.

 

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass 53 Parkscheinautomaten in der Stadt im bundesweiten Vergleich nur geringe Einnahmen generieren – selbst wenn die niedrigen Parkgebühren auf hohe Gebühren umgerechnet würden.

 

Eine Ursache hierfür ist das Überangebot an Parkplätzen in Bergisch Gladbach, das zu einer insgesamt zu niedrigen Belegungsrate führt, sodass die Automaten im Durchschnitt nicht genügend Einnahmen erzielen. Tatsächlich gibt es in den meisten Bereichen der Parkraumbewirtschaftung ein Überangebot an Parkplätzen. Zudem könnte eine Anpassung der Wartungs- und Entleerungszyklen der Automaten dazu beitragen, die Personalkosten zu senken und Einnahmeverluste durch defekte oder volle Automaten zu reduzieren.

 

Für diese Fragestellung wäre eine detaillierte Analyse der Ursachen erforderlich, sowie ein Vergleich mit anderen Städten, die eine vergleichbare Parkplatzstruktur haben. Viele Punkte bedürfen einer genauen und fachkundigen Untersuchung.


Ich bin jedoch sicher, dass eine genauere Betrachtung eine grundsätzliche Überarbeitung der Gebühren zwingend erforderlich machen würde. Das wird besonders durch die Tatsache bestärkt, dass die hohen und tatsächlichen Kosten für den Parkraum und die oben genannten 

Kostenfaktoren bei der Gebührenkalkulation bisher ignoriert werden.

 

Das überrascht eigentlich, denn in anderen Bereichen der Verwaltung werden steigende Betriebskosten dazu genutzt, um Kürzungen oder Erhöhungen zu rechtfertigen. Bei der Parkraumbewirtschaftung hingegen stagnieren die Gebühren. Hier scheint Dogmatismus und wirtschaftliche Unvernunft gewonnen zu haben.

Das Dogma der Autofreundlichkeit: Klimagerechtigkeit ad absurdum

Die aktuelle Praxis in Bergisch Gladbach privilegiert ein Verkehrsmittel, das für 30 % der CO₂-Emissionen in Städten verantwortlich ist. Es ist beschämend, dass die Stadt und der Stadtrat bei den Parkgebühren seit mehr als 25 Jahren (Vierteljahrhundert) untätig bleiben, während die Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) im gleichen Zeitraum Jahr für Jahr Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 60 % hinnehmen mussten. Das Deutschlandticket ist zuletzt um +20 % teurer geworden und weitere Preiserhöhungen sind angekündigt.

 

Beim Kurzstreckenticket VRS gab es seit 2000 sogar eine Verdopplung des Preises um 100 %, sodass der Preis für eine Fahrt von 4 Stationen (ca. 6-8 Minuten) heute bei 2,70 € liegt. Das bedeutet, dass 1 Minute Fahrt rund 0,30 € kostet, während Autofahrer für weniger als 0,02 € pro Minute parken können.

 

Diese Schieflage ist nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern auch klima- und sozialpolitisch verantwortungslos. Die implizite Subvention des Autoverkehrs durch unterkalkulierte Gebühren belastet zudem auch die Haushalte, die kein Auto besitzen (können oder wollen), denn diese finanzieren indirekt die Folgekosten von CO2-Ausstoß, Lärm, Feinstaub und Flächenversiegelung mit. Bei den viel zu niedrigen Parkgebühren in Bergisch Gladbach handelt es sich um eine Quersubventionierung auf Kosten der Allgemeinheit – ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.

 

Lösungsvorschläge: Wirtschaftlichkeit mit sozialem Augenmaß

Um die von Ihnen benannten 90.000 Euro für das Bargeldhandling zu decken und zugleich eine gerechte Gebührenanpassung vorzunehmen, bieten sich mehrere Optionen an. Zwei davon orientieren sich an dem Modell der Stadt Wien, das vom zuständigen Ausschuss im Stadtrat als sympathisch aufgenommen wurde:

 

Variante A: nicht kostendeckend, unsozial und klimaschädlich – Autosubvention

Allgemeine Erhöhung inkl. Bargeldzahlung um mindestens 20 % Zuschlag

• 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone: von 0,50 € auf 0,60 €

• Tagesticket: von 5,00 € auf 6,00 €

• Effekt: Zusätzliche Einnahmen von nur ca. 100.000 € pro Jahr, mit denen die Bargeldbehandlung finanzierbar wird und Arbeitsplätze gesichert werden.

 

Variante B: nicht kostendeckend, unsozial und klimaschädlich – Autosubvention

Differenzierte Gebühren für Bargeldnutzung:

• Bargeldlose Zahlung: Beibehaltung der aktuellen Gebühren.

• Bargeldzahlung: Aufschlag von 100 % (auf 1,00 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone).

• Effekt: Anreiz zur Nutzung digitaler Methoden, Kostendeckungsbeitrag beim Bargeld der tatsächlichen Kosten des ruhenden Verkehrs und damit wirtschaftliche Haushaltspolitik inkl. Verkehrssteuerung und klimapolitischer Verantwortung.

 

Variante B2: GL/Wien Mixed. Differenzierte Gebühren für Bargeldnutzung ohne Wiener Papiermodell:

• Bargeldlose Zahlung: Parkgebühren 1,50 € pro 30 Minuten.

• Bargeldzahlung: Parkgebühren 2,00 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone.

• Effekt: Bargeldzahler:innen tragen durch teilweise Kostendeckung der tatsächlichen Kosten des ruhenden Verkehrs zur wirtschaftlichen Haushaltspolitik bei. Weniger Bargeld in den Automaten erfordert geringeren Personalaufwand und somit auch geringere Kosten für die Bargeldbehandlung.

 

Variante B3: Wien klimabewusst, sozial, haushaltskonform, kostenorientiert

Differenzierte Gebühren für Bargeldnutzung mit Wiener Papiermodell:

• Bargeldlose Zahlung: Beibehaltung der aktuellen Gebühren (0,50 € für 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone).

• Bargeldzahlung mit Parkschein in Papierform aus dem Einzelhandel oder Gastronomie: Auf 1,30 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone.

• Effekt: Bargeldzahler:innen tragen durch teilweise Kostendeckung der tatsächlichen Kosten des ruhenden Verkehrs zur wirtschaftlichen Haushaltspolitik bei.

 

Variante C: BGL klimabewusst, sozial, haushaltskonform, kostenorientiert

Ich erinnere an unseren Bürgerantrag vom 13.03.2021, der eine Anhebung der Parkgebühren auf 1,00 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone vorsieht. Im Jahre 2025 würde ich dafür maßvolle 1,50 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone ansetzen, um den hohen Preissteigerungen seit 2021 gerecht zu werden und für die nächsten 5-10 Jahre vorzusorgen. Niemand im Stadtrat möchte bei anhaltender Inflation und weiteren Preissteigerungen jedes Jahr eine neue Diskussion über Parkgebühren. 1,50 € pro 320/30-Minuten-Takt je nach Parkzone werden schon heute in vielen anderen Städten in Deutschland verwendet. Dies wäre ein moderater und haushaltspolitisch vernünftiger Schritt, der sich an den gestiegenen und tatsächlichen Betriebskosten für den ruhenden Verkehr orientiert und zugleich verkehrs-, sozial- und klimapolitische Signale setzt.

Der Brötchentasten-Rabatt für Autofahrer:innen:

Die sogenannte Brötchentaste zum Einkauf von „Brötchen“ in 15 Minuten senkt die Parkgebühren für die erste Stunde nochmals um 20 % oder 25 % je nach Parkzone, was sich negativ auf das Einnahmeergebnis auswirkt. In der App wird dieser Rabatt besonders deutlich angezeigt. Der Rabatt kann auch von denen genutzt werden, die keine „Brötchen“ einkaufen wollen, da sie aus der Ferne die Parkgebühren zahlen können. Eine Abschaffung dieser Berechnungsmethode mit Rabattanrechnung in den Automaten und in den Apps. oder der gesamten Brötchentaste könnte die Einnahmen schon heute um bis zu 10 % erhöhen, was bei der jetzigen Einnahmesituation 50.000 € (die Hälfte der Kosten für die Bargeldbehandlung) mehr wären und bei anderen Varianten sogar 150.000 € einbringen könnte. 

Ein ÖPNV-Kunde, der seine „Brötchen“ spontan einkaufen möchte und mit einem Kurzstreckenticket K im ÖPNV in 15 Minuten fährt, müsste für die Hin- und Rückfahrt 5,40 €, selbst wenn der „Brötcheneinkauf“ nur 10 Minuten benötigt.

 

Die Preisfalle mit der Service-Gebühr bei digitalen Parkapps.

Mit dem digitalen Parksystem der Apps bezahlen die Kunden pro Nutzung an den Parkanbieter. Der aktuelle Standardpreis für Kund:innen, die z. B. bei dem größten Anbieter und Marktführer EasyPark Deutschland (2200 Städte) registriert sind, beinhaltet eine Servicegebühr: Diese zahlen in Bergisch Gladbach 15 % (mindestens aber 49 Cent) der Park- oder Ladegebühren für jeden begonnenen Park- oder Ladevorgang. Faktisch bedeutet dies bei einer Parkzeit von 30 Minuten in Parkzone 2 eine Verdopplung der Parkgebühren durch die Hintertür und die Kunden zahlen es.

 

Bei angenommenen 185.000 digitalen Parkvorgängen würden die App-Anbieter mehr als die besagten 90.000 € jährlich einnehmen, ohne dass die Stadt davon profitieren könnte. Der Kunde zahlt die 0,49 € aber an EasyPark, wie wir sehen. Besser wäre es, wenn die Kunden diese Gebühren an die Stadt zahlen würden.

 

Die Firma „Parkster“ berechnet ihren App-Nutzern nichts, sondern rechnet ihre Kosten mit der Stadtverwaltung ab. Bei jedem über die App abgerechneten Parkvorgang gehen 2 % an das schwedische Unternehmen.


An dieser Stelle sei betont, dass es auch Parkapp-Anbieter gibt, die andere Gebühren erheben. Auch gibt es durchaus Vorteile, die ich hier nicht ausführe.

 

Sicher wäre eine öffentliche Darstellung der Anzahl der Parkvorgänge insgesamt hilfreich und wie viel davon schon heute digital abgewickelt wird, sowie wie und mit wem abgerechnet wird. Auch der Ausschuss hätte daran sich Interesse.


Wirtschaftlichkeit herstellen

Die Varianten und der Brötchentaste-Rabatt und die Servicegebühren zeigen: Die von Ihnen bemühte „Wirtschaftlichkeit“ ließe sich problemlos herstellen – wenn der politische Wille vorhanden wäre, die Gebühren endlich an die tatsächlichen Kosten und klima- und verkehrspolitischen Zielsetzungen anzupassen.


Eine neue Parkgebührenstruktur würde zu jährlichen Einnahmen von 1,5 Millionen Euro und mehr aus Parkgebühren führen, die dem Haushalt zugutekommen würden. Mit diesen Einnahmen ließe sich sogar das Bargeldsystem für 90.000 Euro (6 % der möglichen Einnahmen im Vergleich zu derzeit 20 %) problemlos finanzieren und auch die Finanzierung zusätzlicher Mitarbeiter wäre leicht möglich.


Belebung der Zentren

Sicher würde keine der genannten Varianten genug Einnahmen zur absoluten Kostendeckung erwirtschaften, denn dazu müssten die Parkgebühren noch deutlich höher liegen. Doch könnte diese immer noch erhebliche Unterdeckung mit dem politischen Wunsch der Belebung der Zentren und Förderung des dortigen inhabergeführten Einzelhandels gerechtfertigt werden und wäre damit ein Kompromiss, mit denen die gesamte und widersprüchliche Stadtgesellschaft leben könnte, da sie Lasten fairer verteilen würde.

 

Somit würde sie woanders Mittel für weitere sinnvolle Zwecke freimachen. Ein Beispiel wäre die direkte Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), was sowohl dem Klimaschutz als auch sozialen Zielen zugutekäme und eben nicht nur dem Auto. Denkbar wären kostenloser ÖPNV zu den Adventswochenenden, höhere Taktung der Buslinien oder die Bereitstellung von Parkzonen für Mikromobilität (E-Scooter), Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, weitere Radstationen, Anmietung von Lastenrädern, freies WLAN in den Zentren, Erhöhung des Kulturangebots in den anliegenden Kultureinrichtungen, ... Auch das nutzt der Belebung der Zentren und dem dortigen Gewerbe und Einzelhandel.

 

Kaufmännische Kalkulation verwenden, soziale Verantwortung für Klimaschutz zeigen – Einnahmen sozial, ökologisch und für Bildung verwenden.

Ein Appell an Ihre Rolle als Kämmerer: Gebühren müssen nach transparenten Kriterien kalkuliert werden – frei von parteipolitischen Rücksichtnahmen. Die aktuelle Praxis hingegen wirkt wie ein Reflex zugunsten einer autozentrierten Klientel, die weder die wahren Kosten für ihr Auto trägt noch einen Beitrag zur Klimagerechtigkeit leistet. Andere müssen die Kosten tragen, selbst wenn sie kein Auto fahren.

 

Die Parkraumbewirtschaftung in Bergisch Gladbach steht exemplarisch für eine verfehlte Politik, die kurzsichtige Bequemlichkeit über langfristige Haushaltsstabilität und ökologische Vernunft stellt. Als Kämmerer sind Sie aufgefordert:

 

  • Eine transparente Kostenaufstellung aller Bewirtschaftungskosten vorzulegen, inkl.er Kosten und Gebühren für EC oder Kreditkartenabrechnung und der Wartung und Netzanbindung der Systeme,
  • Gebührenanpassungen analog zur Kostensteigerung bei den tatsächlichen Kosten des Parkraums durchzusetzen und auf die Parkgebühren umzulegen,
  • Klimapolitische Prioritäten zu setzen – statt autozentrierte Subventionen.

 

Eine Kommune, die bei Sozialausgaben, Wohnungsbau, Infrastruktur, Schulen und Klimaschutz spart, aber Parkgebühren künstlich niedrig hält, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Es ist Zeit, die Rechnung denjenigen zu präsentieren, die sie verursachen – nicht nur den arbeitenden Steuerzahler:innen.

 

Mit respektvollen Grüßen,

Tomás M. Santillán

 

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